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für Beamte & Beamtenanwärter

Öffnungsklausel für Beamte

Trotz Vorerkrankung versichern lassen

Sie möchten trotz Vorerkrankung in eine private Krankenversicherung für Beamte aufgenommen werden?
Für diesen Fall bieten viele Versicherer die sogenannte Öffnungsklausel an. Als unabhängiger Makler leiten wir für Sie alle Schritte zur Aufnahme ein.

Ob Sie von der Öffnungsklausel Gebrauch machen können, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Sie müssen Beamtenanfänger oder Beamter auf Lebenszeit sein (kein Beamtenanwärter).
  • Sie dürfen nicht bereits eine private Krankenvollversicherung besitzen. Ausnahme: Sie sind Beamtenanfänger, und haben Ihren Basistarif bereits als Beamter auf Widerruf abgeschlossen.

Lohnt sich das? Da der Versicherungsschutz durch die Öffnungsklausel eingeschränkt werden kann, stellt sich die Frage: Wäre ich in einem normalen Tarif ohne diese Klausel eventuell besser versichert – zu ähnlichen Konditionen? Lassen Sie uns Ihre Situation anhand einer konkreten Analyse klären. Für Ihr optimales Versicherungspaket.

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