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Dienstunfähigkeit – was bedeutet das?

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Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie dienstunfähig sind – und nicht anderweitig eingesetzt werden können. Das bedeutet:

  • Sie können wegen ihres gesundheitlichen Zustandes (körperlich oder psychisch) ihre Dienstpflichten dauerhaft nicht erfüllen.
  • Sie haben durch eine Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan. Zudem besteht keine Aussicht auf Dienstfähigkeit innerhalb einer Frist, die das jeweilige Landesrecht festlegt.

Für bestimmte Beamtengruppen kann das Landesrecht besondere Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit regeln.

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