Ihr Versicherungspartner
für Beamte & Beamtenanwärter
0 711 / 252 75-0
Besser informiert
Beamte auf Lebenszeit werden in den Ruhestand versetzt, wenn sie dienstunfähig sind – und nicht anderweitig eingesetzt werden können. Das bedeutet:
Für bestimmte Beamtengruppen kann das Landesrecht besondere Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit regeln.
Sie möchten Ihren Anspruch auf Dienstunfähigkeit ermitteln? Und möglichen Versorgungslücken vorbeugen?
Als unabhängiger Versicherungsmakler klären wir für Sie gerne Ihre persönliche Situation.