Ihr Versicherungspartner
für Beamte & Beamtenanwärter
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Gegen Schadenersatzansprüche absichern
Fehler passieren jedem – doch bei Beamten oder Beamtenanwärtern haben sie mitunter weitreichende Konsequenzen:
Denn laut § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches müssen Beamte den verschuldeten Schaden ersetzen. Vom Lehrer, der seine Aufsichtspflicht verletzt – und dadurch ein Schüler verunglückt. Bis zum Verwaltungsfachangestellten, der durch einen Tippfehler einen finanziellen Verlust verursacht.
Lassen Sie sich durch unsere Beratung gegen Schadenersatzansprüche absichern:
Als unabhängiger Versicherungsmakler finden wir für Sie die optimale Diensthaftpflichtversicherung – optional auch mit privater Haftpflicht. Dafür analysieren wir ausführlich Ihre persönliche Situation und den großflächigen Markt, dessen Angebote sich teilweise deutlich unterscheiden.